Mediadaten

 

Medien-Preisliste 2012 - 2013

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

„Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Veröffentlichung.

Anzeigenaufträge sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzuwickeln.

Der Verlag ist berechtigt die Ausführung eines Auftrages abzulehnen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist.

Das Stornieren von Anzeigenschaltungen ist nur durch schriftliche Mitteilung an den Verlag möglich. Diese Mitteilung muss spätestens 4 Wochen vor Anzeigenschluss der jeweiligen Ausgabe eintreffen. Für stornierte Anzeigen wird eine Stornogebühr in Höhe von 45% des Anzeigenpreises fällig. Außerdem werden die Abschlussrabatte für Mehrfachschaltungen gemäß der Preisliste auf die tatsächliche Abnahmemenge reduziert. Für die bereits abgerechneten Anzeigen des Abschlusses wird der zuviel gewährte Rabatt vom Verlag nachbelastet.

Anzeigen und insbesondere Präsentationen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.

Der Verlag kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen, sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung ist jedoch unverbindlich.

Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge - auch Einzelne im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Druckschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Der Verlag wendet bei der Entgegennahme, Gestaltung und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein, insbesondere auch, wenn die Textgestaltung oder Bilderherstellung durch den Verlag vorgenommen wird. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag insbesondere auf Grund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der Anzeigen, durch deren Abdruck und Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen Dritten freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen und zwar mit der Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifes.


Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig, so ist der Verlag berechtigt, die Eintragung zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit nach eigenem Ermessen zusammenzustellen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt bestehen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige.


Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügenden Abdruck keine Ansprüche.


Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigen Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind aus-geschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinen der Anzeige schriftlich beim Verlag geltend gemacht werden.


Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichem Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mit-geteilt werden. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.


Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige.


Technische Veränderungen der Druckschrift, z. B. Format oder Papier, sowie Umfang, im Inhalt und in der Gestaltung liegen im Ermessen des Verlages.


Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung (Vorauszahlung mit 2% Skonto bei Vorlage des Korrekturabzuges) vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.


Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von drei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesnotenbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.


Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Druckstöcke, Matern, Lithos, CD-ROM, Disketten und Reinzeichnungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.


Ein Auflagenrückgang ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20% sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.


Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentliche oder nicht rechtzeitig veröffentliche Anzeigen geleistet.


Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt, z. B. Streik, Beschlagnahme und dgl., hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn mit 80% der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind.


Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in Ihren angeboten, Verträgen und Abrechnungen an die jeweils gültige Anzeigenpreisliste des Verlages zu halten. Die gewährte Vermittlungsprovision darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.


Persönliche Haftung des Vertreters eines Auftraggebers: Ist der Auftraggeber eine juristische Person, ein im übrigen beschränkt Haftender (z. B. GmbH), so haftet gegenüber dem Verlag der für diesen Auftraggeber Zeichnende persönlich wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorauskasse verzichtet hat.


Datenschutz: gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.


Erfüllungsort ist Sitz des Verlages. im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich- rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Sitz des Verlages. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.


Zusätzliche Geschäftsverbindungen des Verlages

a) Der zum Zwecke der Anfertigung im Anzeigenpreis enthaltener Fotoaufnahmen mit dem Verlag vereinbarte Termin und die bei Durchführung gewählte Aufnahmeform ist für den Auftraggeber bindend. Weitere vom Auftraggeber gewünschte oder verursachte Fototermine sind für diesen kostenpflichtig und werden mit 15% vom jeweiligen Auftragswert berechnet. Abzüge werden dem Auftraggeber nur auf ausdrücklichem Wunsch zur Auswahl vorgelegt. Stimmt der Auftraggeber der vom Verlag erstellten Fotoaufnahme nicht zu, so ist er verpflichtet, die seinen Wünschen entsprechende Fotoaufnahme innerhalb der gesetzten Frist zu liefern. grundsätzlich bleibt das Recht zur Auswahl der zu veröffentlichenden Aufnahmen aufgrund gestalterischer Freiheit beim verlag. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Qualität der durch ihn erstellten und veröffentlichten Fotoaufnahmen.. Durch den Verlag erstellte Fotoaufnahmen sind dessen Eigentum. Alle Rechte an der weiteren Veröffentlichung und Vervielfältigung bleiben beim Verlag.


b) Erfolgt die Textgestaltung der Anzeige durch den Verlag, so erhält der Auftraggeber einen Abzug zur Korrektur des Inhaltes und zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Anzeigentextes. Die Übersendung erfolgt auf dem Postweg oder per Telefax. (Auch Internet oder e-Mail). Eine Nachweispflicht der Einlieferung besteht für den Verlag nicht. Nach erfolgter Korrektur durch den Auftraggeber oder nicht fristgerechter Rücksendung des ihm übermittelten Textabzugs gilt die Genehmigung zum druck als erteilt. Stimmt der Auftraggeber dem vom Verlag gestalteten Anzeigentext nicht zu, so ist er verpflichtet, den seinen Wünschen entsprechenden Text innerhalb der vom Verlag gesetzten Frist zu liefern. Weitere vom Auftraggeber gewünschte Textgestaltung durch Verlagsredakteure werden mit 15% vom jeweiligen Auftragswert berechnet. Der Verlag hat aufgrund gestalterischer Freiheit auch nach erfolgter Korrektur oder Lieferung durch den Auftraggeber das Recht, den Text umzuformulieren, zu erweitern oder zu kürzen, sofern der Sinn der Anzeige erhalten bleibt.


c) Der Auftraggeber ist für rechtzeitige Terminvereinbarung mit dem Verlag zur Erstellung von Text und Fotoaufnahmen selbst verantwortlich. Kommt es auch aufgrund des Versuches des Verlages innerhalb der gesetzlichen Frist nicht zu einem Termin mit dem Auftraggeber, so ist dieser zur Herstellung und fristgerechten Lieferung des Bild- und Textmaterials selbst verantwortlich.

Abweichende Regelungen ebenso wie Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Verlages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.