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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
„Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Veröffentlichung. Anzeigenaufträge sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzuwickeln. Der Verlag ist berechtigt die Ausführung eines Auftrages abzulehnen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist. Das Stornieren von Anzeigenschaltungen ist nur durch schriftliche Mitteilung an den Verlag möglich. Diese Mitteilung muss spätestens 4 Wochen vor Anzeigenschluss der jeweiligen Ausgabe eintreffen. Für stornierte Anzeigen wird eine Stornogebühr in Höhe von 45% des Anzeigenpreises fällig. Außerdem werden die Abschlussrabatte für Mehrfachschaltungen gemäß der Preisliste auf die tatsächliche Abnahmemenge reduziert. Für die bereits abgerechneten Anzeigen des Abschlusses wird der zuviel gewährte Rabatt vom Verlag nachbelastet. Anzeigen und insbesondere Präsentationen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht. Der Verlag kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen, sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung ist jedoch unverbindlich. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge - auch Einzelne im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Druckschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Verlag wendet bei der Entgegennahme, Gestaltung und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein, insbesondere auch, wenn die Textgestaltung oder Bilderherstellung durch den Verlag vorgenommen wird. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag insbesondere auf Grund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der Anzeigen, durch deren Abdruck und Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen Dritten freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen und zwar mit der Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifes.
a) Der zum Zwecke der Anfertigung im Anzeigenpreis enthaltener Fotoaufnahmen mit dem Verlag vereinbarte Termin und die bei Durchführung gewählte Aufnahmeform ist für den Auftraggeber bindend. Weitere vom Auftraggeber gewünschte oder verursachte Fototermine sind für diesen kostenpflichtig und werden mit 15% vom jeweiligen Auftragswert berechnet. Abzüge werden dem Auftraggeber nur auf ausdrücklichem Wunsch zur Auswahl vorgelegt. Stimmt der Auftraggeber der vom Verlag erstellten Fotoaufnahme nicht zu, so ist er verpflichtet, die seinen Wünschen entsprechende Fotoaufnahme innerhalb der gesetzten Frist zu liefern. grundsätzlich bleibt das Recht zur Auswahl der zu veröffentlichenden Aufnahmen aufgrund gestalterischer Freiheit beim verlag. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Qualität der durch ihn erstellten und veröffentlichten Fotoaufnahmen.. Durch den Verlag erstellte Fotoaufnahmen sind dessen Eigentum. Alle Rechte an der weiteren Veröffentlichung und Vervielfältigung bleiben beim Verlag.
Abweichende Regelungen ebenso wie Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Verlages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |